Leistung

Musiklizenzen
& Buyouts.

Wer Musik oder Artist-Content in der Werbung nutzt, braucht die passenden Rechte. Wir klären, wer sie hält, verhandeln faire Konditionen und sorgen dafür, dass eure Kampagne rechtlich sauber ist.

Warum Rechte so wichtig sind

Ein Song in einem Werbespot, ein Reel eines Artists als Anzeige oder ein Konzertmitschnitt auf eurem Kanal: In all diesen Fällen braucht ihr Nutzungsrechte. Fehlen sie, drohen Abmahnungen, gesperrte Inhalte oder teure Nachverhandlungen. Werden sie dagegen von Anfang an richtig verhandelt, könnt ihr euren Content flexibel und langfristig nutzen.

Buyouts für Artist-Content

Wenn ein Artist Content für eure Marke produziert, darf dieser ohne Buyout meist nur auf den Kanälen des Artists laufen. Mit einem Buyout erwerbt ihr zusätzliche Rechte, zum Beispiel:

  • Organische Nutzung auf euren eigenen Social-Media-Kanälen und eurer Website
  • Paid Ads, etwa als Partnerschaftsanzeige auf Instagram oder als Spark Ad auf TikTok
  • Weitere Medien wie Out-of-Home, TV oder Point of Sale
  • Laufzeit und Region, zum Beispiel 12 Monate für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Je nach Umfang kann der Buyout einen großen Teil der Kosten ausmachen. Wir verhandeln genau die Rechte, die ihr wirklich braucht.

Musiklizenzen für Werbung

Für die Nutzung eines bestehenden Songs in Werbung braucht ihr in der Regel zwei Rechte: das Recht an der Komposition, das beim Musikverlag liegt, und das Recht an der Aufnahme, das beim Label liegt. Beide werden individuell verhandelt, abhängig von Bekanntheit des Songs, Medien, Laufzeit und Region.

Wir klären für euch, wer die Rechte hält, holen Angebote ein und verhandeln die Lizenz. Ist ein Song zu teuer oder nicht verfügbar, schlagen wir Alternativen vor, etwa einen ähnlichen Track oder eine eigene Produktion, bei der ihr die Rechte von Anfang an besitzt.

Die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften

Die GEMA nimmt in Deutschland die Rechte von Komponisten und Textern wahr, etwa bei öffentlicher Aufführung auf Events oder bei Ausstrahlung in Radio und TV. Für die Nutzung in Werbung kommen meist direkte Vereinbarungen mit Verlag und Label hinzu. Wir behalten den Überblick, damit alle notwendigen Rechte abgedeckt sind.

So gehen wir vor

  1. Bedarf klärenWelcher Content, welche Kanäle, welche Laufzeit und Region?
  2. Rechteinhaber findenArtist, Management, Verlag oder Label.
  3. VerhandelnFaire Konditionen für genau den Umfang, den ihr braucht.
  4. Vertraglich absichernKlare Vereinbarungen inklusive Verlängerungsoptionen.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Schritt für Schritt erklärt: Musik lizenzieren für Unternehmen.

Cases

Aus der Praxis.

FAQ

Häufige Fragen.

Was ist ein Buyout und brauchen wir das?

Mit einem Buyout erwerbt ihr die Nutzungsrechte am Content, den der Artist für euch produziert, etwa um ein Reel auf euren eigenen Kanälen oder als Paid Ad zu nutzen. Ohne Buyout darf der Content meist nur auf den Kanälen des Artists laufen. Wir verhandeln Dauer, Kanäle und Umfang passend zu eurer Kampagne.

Dürfen wir einen bekannten Song einfach in unserer Werbung verwenden?

Nein. Für die Nutzung eines Songs in Werbung braucht ihr die Rechte an der Komposition (vom Musikverlag) und an der Aufnahme (vom Label). Diese Rechte werden individuell verhandelt. Wir klären für euch, wer die Rechte hält, und verhandeln die Lizenz.

Welche Rolle spielt die GEMA?

Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von Komponisten und Textern, etwa bei öffentlichen Aufführungen auf Events oder bei Ausstrahlungen im Radio und TV. Für Werbung werden die Rechte meist zusätzlich direkt mit Verlag und Label geregelt. Wir sorgen dafür, dass alle notwendigen Rechte abgedeckt sind.

Kann ein Artist exklusiv für unsere Marke arbeiten?

Ja, Exklusivität innerhalb eurer Branche lässt sich für einen bestimmten Zeitraum vereinbaren, etwa dass der Artist in dieser Zeit mit keinem Wettbewerber zusammenarbeitet. Das beeinflusst die Gage und wird im Vertrag festgehalten.

Muss der Artist die Kooperation als Werbung kennzeichnen?

Ja. Bezahlte Kooperationen müssen in Deutschland klar als Werbung gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit dem Hinweis „Anzeige“ oder der Partnerschaftskennzeichnung der Plattform. Wir achten darauf, dass alle Inhalte korrekt gekennzeichnet sind.

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