Zwei Rechte an jedem Song
An einem veröffentlichten Song bestehen in der Regel zwei verschiedene Rechte, die oft bei unterschiedlichen Rechteinhabern liegen:
- Rechte an der Komposition: an Melodie und Text. Sie liegen bei den Urhebern und werden meist von einem Musikverlag verwaltet.
- Rechte an der Aufnahme: an der konkreten Aufnahme des Songs, auch Master genannt. Sie liegen meist beim Label.
Wer einen bekannten Song in der Originalaufnahme in einer Werbung verwenden möchte, braucht also in der Regel die Zustimmung von Verlag und Label.
Die Synchronisationslizenz
Die Verbindung von Musik mit Bild, also etwa in einem Werbespot oder Social-Media-Video, nennt man Synchronisation. Die dafür nötige Lizenz wird individuell verhandelt. Der Preis hängt unter anderem ab von:
- der Bekanntheit des Songs und der Künstler,
- den Medien, etwa TV, Online, Kino oder Social Media,
- der Laufzeit und den Ländern,
- der Länge des verwendeten Ausschnitts und seiner Bedeutung im Spot.
Für sehr bekannte Songs können die Kosten erheblich sein, und nicht jeder Rechteinhaber stimmt einer Werbenutzung überhaupt zu.
Welche Rolle die GEMA spielt
Die GEMA nimmt in Deutschland die Rechte von Komponisten, Textern und Musikverlagen wahr, zum Beispiel bei öffentlicher Aufführung auf Events, im Radio oder im TV. Bei Werbung gilt eine Besonderheit: Die Verbindung eines Songs mit einer Werbebotschaft wird in der Regel direkt mit Verlag und Label vereinbart. Die Ausstrahlung selbst wird dann über die Sender mit der GEMA abgerechnet.
Für Live-Musik auf Firmenevents oder Musik bei Aktionen vor Ort kann zudem eine GEMA-Anmeldung durch den Veranstalter nötig sein.
Musik in Social Media
Ein häufiger Irrtum: Die Musikbibliotheken von Instagram oder TikTok sind für private Nutzer gedacht. Für kommerzielle Inhalte von Marken stehen dort meist nur eingeschränkte, lizenzfreie Kataloge zur Verfügung. Wer populäre Songs in Markeninhalten nutzt, riskiert, dass Inhalte stummgeschaltet oder entfernt werden.
Anders ist es, wenn ein Artist im Rahmen einer Kooperation seine eigene Musik verwendet. Auch hier sollte vertraglich geklärt sein, welche Rechte ihr an den Inhalten erhaltet.
Alternativen zur Lizenz
- Eigene Produktion: Ein Song oder Track, der für eure Marke entsteht. Die Rechte lassen sich von Anfang an passend vereinbaren. Mehr dazu unter Song für Marken.
- Neue Aufnahme: Ein bekannter Song in einer neuen Version. Dann ist nur die Zustimmung des Verlags nötig, nicht die des Labels.
- Production Music: Musik aus spezialisierten Katalogen mit klaren Lizenzmodellen, oft deutlich günstiger.
- Kooperation mit Artist: Der Artist bringt eigene Musik ein und ist gleichzeitig Teil der Kampagne.
Wir klären für euch, wer die Rechte an einem Song hält, holen Angebote ein und schlagen Alternativen vor, wenn ein Song nicht verfügbar oder zu teuer ist.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wir beraten euch unverbindlich und setzen die Kampagne auf Wunsch komplett um.
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