Das Urteil im Verfahren GEMA gegen Suno
Das Landgericht München I hat am 31. Juli 2026 den Klagen der GEMA gegen den KI-Musikanbieter Suno überwiegend stattgegeben (Az. 42 O 763/25). Nach Auffassung des Gerichts waren bekannte Songs wie „Atemlos durch die Nacht“ oder „Daddy Cool“ in den KI-Modellen gespeichert und konnten wiedergegeben werden. Suno darf diese Werke nicht ohne Lizenz nutzen und muss Auskunft erteilen und Schadensersatz leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für Marken ist das Urteil ein deutliches Signal: KI-Musik ist rechtlich kein Freifahrtschein.
Wem gehört ein KI-Song?
Nach deutschem Urheberrecht entsteht Schutz durch eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen. Ein Song, der ausschließlich von einer KI erzeugt wurde, ist deshalb in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Für Marken hat das zwei Folgen:
- Keine Exklusivität: Andere dürfen einen ungeschützten Song unter Umständen ebenfalls verwenden. Als eigener Markensound ist er damit schwach abgesichert.
- Nutzungsbedingungen zählen: Welche Nutzung erlaubt ist, regeln vor allem die Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und die unterscheiden sich stark, etwa zwischen kostenlosen und bezahlten Tarifen.
Sobald Menschen eigene Melodien, Texte oder Arrangements beisteuern, kann Schutz entstehen. Die GEMA verlangt bei der Anmeldung von Werken inzwischen die Bestätigung, dass ein Werk nicht ausschließlich mit KI geschaffen wurde.
Risiken für Marken
- Ähnlichkeit zu bestehenden Songs: Wenn ein KI-Song einem geschützten Werk zu ähnlich ist, können Rechte Dritter verletzt sein, unabhängig davon, ob ihr das wusstet.
- Unklare Rechtekette: Ohne Dokumentation lässt sich später kaum nachweisen, wie ein Track entstanden ist und welche Rechte daran bestehen.
- Plattformregeln: Social-Media-Plattformen und Vertriebe verschärfen ihre Regeln für KI-Inhalte. Inhalte können gesperrt oder gekennzeichnet werden.
- Wahrnehmung: Fans und Medien reagieren zunehmend kritisch, wenn Marken menschliche Kreativität durch KI ersetzen.
Kennzeichnung von KI-Inhalten
Seit August 2026 gelten Transparenzpflichten des europäischen AI Act für bestimmte KI-generierte Inhalte, vor allem für Deepfakes. Ob und wie sie für Werbemusik greifen, hängt vom Einzelfall ab. Unabhängig davon verlangen auch Plattformen wie TikTok zunehmend eine Kennzeichnung von KI-Inhalten.
Unsere Empfehlung
- Für Tests und interne Entwürfe: KI kann helfen, Ideen schnell hörbar zu machen.
- Für Werbung und Markensound: Setzt auf Musik mit klarer Rechtekette, komponiert und produziert von Menschen, die euch die nötigen Rechte einräumen.
- Dokumentiert alles: Wer hat was erstellt, mit welchen Werkzeugen, und welche Rechte bestehen?
- Lasst größere Kampagnen prüfen: Bei bezahlter Werbung mit großer Reichweite lohnt sich eine rechtliche Prüfung.
Wir komponieren und produzieren Jingles, Sounds und Songs selbst und regeln die Rechte so, dass eure Marke sie sicher und dauerhaft nutzen kann. Mehr unter Sonic Branding & Jingles und im Artikel Musik für Werbung.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage entwickelt sich laufend.
Wir beraten euch unverbindlich und setzen die Kampagne auf Wunsch komplett um.
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