Ratgeber · 6 Min. Lesezeit

Risiken bei Artist-Kooperationen: so sorgt ihr vor

Eine Kooperation mit einem Artist bringt Reichweite und Glaubwürdigkeit. Sie bringt aber auch Fragen mit sich, die in jeder Freigaberunde gestellt werden. Hier sind die wichtigsten Risiken und wie ihr sie absichert.

Reputation: wenn ein Artist in die Schlagzeilen gerät

Die größte Sorge vieler Marken: Ein Artist äußert sich problematisch oder gerät aus anderen Gründen negativ in die Öffentlichkeit. Ganz ausschließen lässt sich das nie, aber gut vorbeugen:

  • Prüfung vorab: Wir sehen uns Songtexte, Social-Media-Historie, frühere Kooperationen und die Berichterstattung über den Artist an.
  • Werte abgleichen: Passt das Auftreten des Artists zu den Werten eurer Marke und zu eurer Zielgruppe?
  • Vertrag: Eine Klausel regelt, dass ihr die Zusammenarbeit beenden und Inhalte zurückziehen könnt, wenn das Ansehen eurer Marke gefährdet ist.

Ausfall: Krankheit, Absage, Terminkonflikt

Artists sind Menschen mit vollen Kalendern. Für Drehtage und Auftritte gehören Ersatztermine und Regelungen für den Ausfall in den Vertrag. Bei wichtigen Terminen, etwa auf Events, lohnt sich ein Plan B mit einem alternativen Artist.

Rechte: wem gehört der Content?

Ohne klare Vereinbarung dürfen Inhalte oft nur auf den Kanälen des Artists erscheinen. Wollt ihr sie selbst nutzen oder als Anzeige schalten, braucht ihr die passenden Nutzungsrechte. Bei Musik kommen Rechte an Komposition und Aufnahme hinzu. Details in den Artikeln Buyout erklärt und Musik in der Werbung.

Kennzeichnung: Werbung muss erkennbar sein

Bezahlte Kooperationen müssen als Werbung gekennzeichnet werden, etwa mit „Werbung“ oder „Anzeige“ und den Partnerschafts-Funktionen der Plattformen. Fehlt die Kennzeichnung, drohen Abmahnungen, die auch die Marke betreffen können. Die Regeln dafür sollten im Briefing und im Vertrag stehen.

Exklusivität und Konkurrenz

Wenn ein Artist kurz nach eurer Kampagne für einen Wettbewerber wirbt, verpufft ein Teil der Wirkung. Eine Exklusivitätsklausel für eure Branche und einen festgelegten Zeitraum verhindert das. Prüft außerdem vorab, welche Kooperationen der Artist bereits hat.

Wirkung: wenn die Ergebnisse ausbleiben

Auch das ist ein Risiko: Die Kampagne läuft, erreicht aber nicht die erhofften Zahlen. Dagegen helfen klare Ziele vor dem Start, eine Auswahl des Artists nach Daten statt nach Bauchgefühl und ein Reporting, das schon während der Kampagne zeigt, was funktioniert. So lassen sich Inhalte nachsteuern oder die besten Beiträge über Anzeigen verstärken.

Checkliste für den Vertrag

  • Leistungen, Termine und Anzahl der Inhalte
  • Freigabeprozess für Inhalte
  • Nutzungsrechte: Kanäle, Laufzeit, Regionen, Paid Ads
  • Exklusivität: Branche und Zeitraum
  • Kennzeichnung als Werbung
  • Regelungen für Ausfall und Ersatztermine
  • Kündigungsrecht bei Gefährdung des Markenimages
  • Vergütung und Zahlungsbedingungen

Wir kümmern uns um Prüfung, Verhandlung und Verträge, damit ihr euch auf die Kampagne konzentrieren könnt. Mehr unter Artist-Kooperationen.

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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FAQ

Kurz beantwortet.

Was passiert, wenn ein Artist ausfällt?

Das regeln wir vorab im Vertrag, mit klaren Vereinbarungen zu Ersatzterminen, Freigaben und Ausstiegsklauseln, auch für Reputationsrisiken. Fällt ein Artist aus, stimmen wir kurzfristig eine Alternative mit euch ab.

Haben wir Einfluss auf die Inhalte des Artists?

Ja. Vorab legen wir gemeinsam Briefing, Kernbotschaften und No-Gos fest, und jeder Inhalt geht vor der Veröffentlichung durch eure Freigabe. Gleichzeitig lassen wir dem Artist genug Freiraum, damit der Content authentisch bleibt, denn genau das macht ihn wirksam.

Muss der Artist die Kooperation als Werbung kennzeichnen?

Ja. Bezahlte Kooperationen müssen in Deutschland klar als Werbung gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit dem Hinweis „Anzeige“ oder der Partnerschaftskennzeichnung der Plattform. Wir achten darauf, dass alle Inhalte korrekt gekennzeichnet sind.

Kann ein Artist exklusiv für unsere Marke arbeiten?

Ja, Exklusivität innerhalb eurer Branche lässt sich für einen bestimmten Zeitraum vereinbaren, etwa dass der Artist in dieser Zeit mit keinem Wettbewerber zusammenarbeitet. Das beeinflusst die Gage und wird im Vertrag festgehalten.

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